Antwort 12.04.2024 von Nicolas Zippelius CDU
Insofern dürften Sie im kommenden Jahr erneut eine überdurchschnittliche Rentenerhöhung erwarten, weshalb ich um Ihre Geduld bitte.
Insofern dürften Sie im kommenden Jahr erneut eine überdurchschnittliche Rentenerhöhung erwarten, weshalb ich um Ihre Geduld bitte.
Danke für Ihre Frage. Unsere Position zur Doppelbesteuerung von Renten finden Sie hier:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angelegt
Die Witwenrente ist keine Rente im Sinne der Rentenversicherung, sondern eine Sozialleistung.