Mit den Kindererziehungszeiten (sogenannte „Mütterrente“) sollen erziehungsbedingte Lücken in der Erwerbsbiographie geschlossen werden. Aus diesem Grund ist eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten ausgeschlossen, wenn das Versicherungsleben zum Zeitpunkt der Kindererziehung bereits als abgeschlossen gilt
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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Es sind, wenn hinsichtlich der Gestaltung alters- und alternsgerechter Arbeitsplätze Handlungsbedarf für bestimmte Berufsgruppen bzw. für besonders belastende Tätigkeiten gesehen wird, in erster Linie die Sozialpartner aufgerufen, differenzierte betriebs- und branchenbezogene Regelungen zu schaffen
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse gewährleistet der Bund die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 30.05.2024 von Bernd Rützel SPD
Die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro und die Energiepreispauschale von 300 Euro sind zwei unterschiedliche Instrumente.