Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt.
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Die Renten sind an das mittlere Lohnniveau gebunden und steigen automatisch mit; leider mit etwas Verzug (zum 1. Juli eines Jahres), dafür allerdings dauerhaft.
Diese Beteiligung an der Finanzierung des Krankengeldes stellt prinzipiell Ihren Solidarbeitrag mit der erwerbstätigen Generation dar. Im Gegenzug erhalten Sie einen umfassenden Leistungsanspruch und eine gesundheitliche Versorgung, die zu Recht als eine der besten der Welt angesehen wird.
Die eindeutige Antwort lautet JA, da diese Kürzung keinerlei Konsequenzen für die Stabilität der (gesetzlich vorgeschrieben) Rentenerhöhungen, Rentenauszahlungen oder Rentenbeiträge hat und da dieser Schritt lediglich eine (gesetzlich vorgeschriebene!) Kürzung der Rücklage der Rentenversicherung als Grundlage hat.