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Die Ampel-Regierung reagiert damit zügig darauf, dass der durch die Strompreisbremse beschlossene einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit führt.
Das Bundeskartellamt führt aufgrund der Preisentwicklung der vergangenen Monate eine große Untersuchung der Raffinerie- und Großhandelsebene für Kraftstoffe durch
Entsprechende Kontrollen in Tempo-30-Zonen sind durch geltende Regelungen möglich.
Bei zeitvariablen Tarifen, zum Beispiel bei Haushalten mit Nachtspeicherheizungen, aber auch bei sogenannten real-time-pricing Tarifen, wird der monatliche Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen