
leider haben wir noch keine neuen Informationen vom Bund wann und wo der Zuschuss beantragt werden kann. Wir rechnen im Frühjahr mit weiteren Informationen hierzu.
leider haben wir noch keine neuen Informationen vom Bund wann und wo der Zuschuss beantragt werden kann. Wir rechnen im Frühjahr mit weiteren Informationen hierzu.
Sobald die Einigung vorliegt, sind die einzelnen Bundesländer dafür zuständig die Vereinbarung umzusetzen, damit die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schnell an ihre Zuschüsse kommen.
Die Anträge können seit dieser Woche (8.5.) bis zum 20.10.23 gestellt werden. Sie finden ausführliche Informationen dazu auf der Homepage des TMUEN.
Am 15. Dezember 2022 hat der Bundestag eine Entschließung verabschiedet. Sie fordert die Bundesregierung auf, mit den Länder eine Verwaltungsvereinbarung zu einem Härtefallfonds zu treffen. Dieser soll private Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben, entlasten.
Bitte beachten Sie, dass die Regelung keine Erstattung von Heiz-öl-kosten, wie von Ihnen angedeutet, vorsieht. Eine solche Förderung ist mir zu meinem Bedauern auch nicht bekannt.