
Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können.
Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können.
Oberste Priorität muss haben, dass wir die Schulen auch im Herbst und Winter auf jeden Fall offenhalten.
Ich halte die Maskenpflicht in Schulen grundsätzlich für problematisch. Daher setze ich mich bei der anstehenden Novelle des Infektionsschutzgesetzes dafür ein, dass dieses Mittel nicht mehr eingesetzt werden kann.
Die Maskenpflicht dient - wie andere Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie auch - dem Schutz von Leben und Gesundheit durch Verhinderung einer Vielzahl schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe
Deshalb kann ich heute leider nicht ausschließen, dass das Tragen von Masken in Innenräumen sinnvoll oder notwendig sein wird.