
Peter Beyer CDU
Antwort ausstehend von Das durch die Pandemie bedrohte Grundrecht auf Leben muss geschützt werden. Es geht um die Gesundheit jedes einzelnen Menschen.
Vielen Dank für Ihre Frage. Bitte nehmen Sie diesbezüglich doch Kontakt mit mir unter martin.straesser@landtag.nrw.de auf.
Als Mitglied des Hessischen Landtags bin ich aber nicht Mitglied des Deutschen Bundestags und kenne daher weder den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf im Detail, noch kann ich an der Abstimmung hierüber teilnehmen.