Antwort 29.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch vorliegt.
Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch vorliegt.
Derzeit lassen wir alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen:
Die Prüfenden werden regelmäßig überprüft.
Wir haben bereits hierzu verhandelt und ich kann Ihnen so viel sagen, dass wir eine rechtssichere und gute Lösung gefunden haben.