
Weiteren politischen Handlungsbedarf sehen ich und meine Kolleg*innen der AG Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion daher an dieser Stelle nicht.
Weiteren politischen Handlungsbedarf sehen ich und meine Kolleg*innen der AG Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion daher an dieser Stelle nicht.
Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen die gesundheitliche und psychische Eignung zur Fahrerlaubnis alle 15 Jahre unabhängig vom Alter zu überprüfen. Der Beschluss sieht drei Möglichkeiten vor: eine ärztliche Untersuchung, eine Selbstauskunft oder einen weiteren Mechanismus, der zur Eignungsprüfung geeignet ist. Dies können die Mitgliedstaaten selbst festlegen.
Das Ziel muss sein, Verkehrssicherheit herzustellen, dabei darf es natürlich zu keiner Diskriminierung auf Grund des Alters kommen.
Stellt die Technische Prüfstelle – in Bayern der TÜV – bei der Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung einen Täuschungsversuch fest, informiert sie hierüber die für den Fahrerlaubnisbewerber/die Fahrerlaubnisbewerberin zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.