Antwort 10.01.2022 von Matthias Mieves SPD
Zu individuellen Risikoabwägungen sollte man sich vor allem mit seinem Arzt oder Ärztin in Verbindung setzen.
Zu individuellen Risikoabwägungen sollte man sich vor allem mit seinem Arzt oder Ärztin in Verbindung setzen.
Doch, sehr geehrter Herr Mielert, das heißt nicht, dass es einfach ein „weiter so“ gibt.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Es ist in Deutschland allerdings so, dass die Entscheidungen, welche medizinischen Behandlungen zugelassen und dann auch von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen getroffen werden.