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Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern.
Die Arbeit unserer ehrenamtlichen Seniorenbeiräte in unseren Städten und Gemeinden ist Gold wert. Diese sollte uns noch viel meOb der Zwang der Einführung der richtige Weg ist, halte ich zumindest für hinterfragenswert. Ich bin großer Verfechter davon, dass unsere Städte und Gemeinde den besten Weg für die Arbeit ihrer Seniorinnen und Senioren vor Ort suchen. hr Aufmerksamkeit wert sein.
ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.
Die gesetzliche Rente ist ebenfalls beitragspflichtig. Daher ist es sachgerecht, dass auch Renten der berufsständischen Versorgungswerke wie eine gesetzliche Rente behandelt werden.
Wir haben diese Senkung seinerzeit unterstützt, weil wir die Belastung von Betriebsrentnerinnen und -rentnern mit kleinen Einkommen reduzieren wollten. Eine darüberhinausgehende Entlastung können wir insbesondere aufgrund der angespannten Finanzlage der GKV und auch angesichts des immensen finanziellen Herausforderungen in der GKV nicht in Aussicht stellen.