Antwort 13.11.2025 von Bärbel Bas SPD
Wichtig ist dabei: Auch für arbeitende Rentnerinnen und Rentner bleibt die Rente selbst ganz normal steuerpflichtig – hier gibt es keine Unterschiede.
Wichtig ist dabei: Auch für arbeitende Rentnerinnen und Rentner bleibt die Rente selbst ganz normal steuerpflichtig – hier gibt es keine Unterschiede.
In Deutschland gilt allerdings das Prinzip, dass Steuern nicht zweckgebunden sind.

Eine Erhöhung der Steuern auf Kraftstoffe ist nicht geplant.
Erlauben Sie mir, die wesentlichen Unterschiede des Sachverhalts und die daraus resultierende Argumentation nochmals deutlich herauszustellen.
Zu Ihrer Zahl: Die 2.000 Euro pro Monat sind nicht „inklusive“ eines zusätzlichen 12.000-Euro-Freibetrags. Die Aktivrente stellt bis zu 24.000 Euro Erwerbseinkommen pro Jahr steuerfrei – unabhängig davon gilt weiterhin der allgemeine Grundfreibetrag.