Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
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eine Unterzeichnung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind kürzlich erfolgt, sodass das Gesetz inzwischen in Kraft getreten ist.
Der Bundespräsident (bzw. seine Mitarbeiter) prüfen im Anschluss, ob mit dem Gesetz verfassungsmäßige Bedenken verbunden sind. Dies ist hier ganz eindeutig nicht der Fall, so dass es sich auch hierbei lediglich um eine Formalität handelt.
Zusammenfassend sind 3,5 ng THC ein Kompromiss, der die allgemeine Verkehrssicherheit und die Freiheit der Konsument*innen schützt.