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Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 einstimmig weitreichende Verbesserungen für SED-Opfer beschlossen und ein "Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" gebilligt. Dieses Gesetz tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 einstimmig weitreichende Verbesserungen für SED-Opfer beschlossen und ein "Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" gebilligt. Dieses Gesetz tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Sofern Sie als Betroffener eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) besitzen, sind für die Gewährung der Kapitalentschädigung ausschließlich die HHG-Behörden zuständig.
Opfer des SED-Regimes können künftig verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden leichter anerkennen lassen. Zudem wird ein bundesweiter Härtefallfonds für SED-Opfer eingerichtet.
Das 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist ein bedeutender Schritt zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Unterstützung der Betroffenen. Dieses Gesetz konnten wir am 30.01.2025 im Bundestag beschließen.