Antwort 04.07.2026 von Klaus Wiener CDU
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworten möchte.
Vermutlich wird sich bei vielen Menschen auch gar nicht so viel ändern, da meines Wissens arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Regelungen vorgehen und dort die bisherigen Regelungen, ab wann ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, weiterhin gelten.