Antwort 02.05.2024 von Dieter Janecek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Gesetzentwurf zielt erstens darauf ab, Vereinbarungen des aktuellen zwischen den Ampelpartnern geschlossenen Koalitionsvertrags umzusetzen.
Der Gesetzentwurf zielt erstens darauf ab, Vereinbarungen des aktuellen zwischen den Ampelpartnern geschlossenen Koalitionsvertrags umzusetzen.
Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
Ihre Kritikpunkte am Entwurf der Ampel kann ich gut nachvollziehen. Bitte erlauben Sie mir, Ihnen einige Gedanken dazu mitzuteilen.