Antwort 05.02.2026 von Thorsten Frei CDU
Wer sich über die Entscheidung einer Behörde ärgert oder ein Gesetz ungerecht findet, kann eine Petition beim Petitionsausschuss einreichen.
Wer sich über die Entscheidung einer Behörde ärgert oder ein Gesetz ungerecht findet, kann eine Petition beim Petitionsausschuss einreichen.
Eine Unterhaltsrechtsreform muss die veränderten Lebensrealitäten in getrennt erziehenden Familien berücksichtigen und sich am Kindeswohl orientieren.