Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Alexander F. •

Wann ist mit einer fairen Unterhaltsreform zu rechnen und wie stellt sich Ihre Partei hierzu auf ?

Sehr geehrte Frau Dröge, als geschiedener Vater von 2 Kindern mit 10 und 14 Jahren bezahle ich vollen Unterhalt. Die Betreuungszeiten liegen bei mir bei etwa 40%. Hobbies werden von mir nebenbei finanziert weil sich die Mutter weigert, schulische Unterstützung leiste ich auch in Zeiten wo die Kinder bei der Mutter sind. Unterhalt kostet mich aktuell knapp EUR 1.300.-, dazu bekommt die Mutter 2 x Kindergeld EUR 550.- ca. Somit hat Sie ein "Einkommen" von EUR 2.000.- ohne etwas dafür tun zu müssen. Ich arbeite bis zu 50 h die Woche, muss ebenfalls einen Haushalt zur Verfügung stellen, Urlaube finanzieren usw. Die Mutter arbeitet 20h, hat einen Partner der sich an Miete beteiligt und macht sich ein schönes Leben. Wann wird endlich eine neue Unterhaltsreform verabschiedet ?

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lieber Herr F.

vielen Dank für Ihre Frage!

Getrennt erziehende Familien leben in vielfältigen Konstellationen. Der Grundsatz "Einer betreut, einer zahlt" trifft daher bei Weitem nicht mehr auf alle Trennungsfamilien zu. Eine Unterhaltsrechtsreform muss deshalb die veränderten Lebensrealitäten in Familien berücksichtigen. Die bloße Zeit, die das Kind bei dem einen oder anderen Elternteil verbringt, ist nicht zwingend der beste Gradmesser für die soziale Verantwortung, die der Elternteil dabei tatsächlich übernimmt.

Dabei ist auch wichtig, dass die Reform sich vom Kindeswohl leiten lässt. Auch darf eine Reform nicht zum Armutsrisiko für den hauptbetreuenden Elternteil werden. Denn getrennte Eltern, und hier vor allem Frauen als Hauptbetreuende, sind überproportional häufig von Armut betroffen. Wächst ein Kind in einer Trennungsfamilie bei beiden Elternteilen auf, wollen wir den sogenannten Umgangsmehrbedarf bei wechselnder Betreuung, also Grundkosten wie Schulbedarf und Kleidung, die unabhängig von Betreuungszeiten anfallen, im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigen.

Die schwarz-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag nur vage Vereinbarungen zu einer Unterhaltsrechtsreform getroffen. Daher ist nicht absehbar, wann eine solche Reform von der Koalition auf den Weg gebracht wird.

Viele Grüße

Team Dröge 

 

 

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