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Da aktuell weder die Einleitung noch die Grundlage eines solchen Verbotsverfahrens absehbar ist, kann ich Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Insgesamt zeigt sich, dass die AfD und ihre Jugendorganisation zwar in Teilen Bestrebungen vertreten, die der FDGO widersprechen. Die konsequente Arbeit des Rechtsstaates, politische Aufklärung und die Stärkung der demokratischen Mitte sind die zentralen Mittel, um Extremismus wirksam zu begegnen.
Der Partei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz ein planvolles, verfassungswidriges Vorgehen bescheinigt, das sich gegen zentrale Prinzipien des Grundgesetzes richtet: gegen Menschenrechte, gegen das Demokratieprinzip, gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
Ich denke, dass es ausreichende Belege gibt, aber Verweise auf den Rechtsstreit der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit in Köln vor dem Verwaltungsgericht. Dem Urteil möchte ich nicht vorgreifen.