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Sollte es zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen, wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit den konkreten Vorschlägen befassen und diese auf Grundlage des Koalitionsvertrages und der fachlichen Argumente bewerten.
Die einjährige Haltefrist stellt dabei kein steuerliches Sonderprivileg für Kryptowerte dar, sondern ist Ausdruck der allgemeinen Systematik der privaten Veräußerungsgeschäfte.
Danke für Ihre Frage, aber die müssen sie der Regierung stellen. Als AfD haben wir uns klar positioniert.