
Die AfD fordert, die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der im Art. 20 Abs. 2 GG vorgesehenen Volksabstimmungen zu schaffen
Die AfD fordert, die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der im Art. 20 Abs. 2 GG vorgesehenen Volksabstimmungen zu schaffen
Bürgerräte sind nicht demokratisch legitimiert, könnten das Parlament schwächen und für politische Zwecke instrumentalisiert werden.
Da Volksentscheide auf Bundesebene aus unserer Sicht nicht grundsätzlich den Diskurs in der Gesellschaft fördern, sondern durch Polarisierung auch die Spaltung der Gesellschaft verstärken können, haben wir uns dagegen entschieden
Bei dieser kann man bestimmen, welche Partei die Stimme bekommt, wenn die bevorzugte Partei nicht die Hürde überspringt.
In der Tat wäre es erforderlich, in Deutschland mehr Elemente der direkten Demokratie einzuführen. Dies gerade vor dem Hintergrund, dass in den letzten Wahlperioden und vermutlich auch zukünftig mehrere Parteien in einer Regierung sind, was oft nur Kompromisse ermöglicht, aber keine klaren Richtungsentscheidungen.
Unser „Bürgerrat“ bleibt in erster Linie der Deutsche Bundestag mit seinen vom Volk gewählten Vertretern und unseren Wahlkreisen als Resonanzräumen.