Frage von Katharina S. • 02.06.2022

Antwort von Tiemo Wölken SPD • 26.09.2025
Ich werde keinem Gesetzestext zustimmen, der zu einer allgemeinen Überwachung von Internetnutzenden führt.
Ich werde keinem Gesetzestext zustimmen, der zu einer allgemeinen Überwachung von Internetnutzenden führt.
Alle Zuschriften, sei es über den analogen oder den digitalen Weg, werden von mir auch gelesen.
Bei der nun angenommenen Verordnung handelt es sich um eine nur vorübergehend, für drei Jahre, gültige Regelung. Diese ist ein Kompromiss zwischen der Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet einerseits und dem Schutz der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer andererseits.