Wer kann garantieren, dass diese Instrumente immer in guten Händen sind, die die Menschenrechte achten und schützen?
Sehr geehrter Herr Wölken,
die EU-Kommission hat kürzlich ein neues Projekt angekündigt. Anbieter von Kommunikationsplattformen sollen alle Inhalte vorab scannen und an Polizeibehörden übermittelten. Beim Vorliegen einer „Gefahr“, dass bestimmte Inhalten über die Kommunikationsplattform ausgetauscht werden, sollen diese „erkannt“ und „gemeldet werden“.
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen K. S.

Liebe Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer Sorgen.
Ich teile Ihre Bedenken zu den Risiken dieses und Ähnlicher Vorschläge für unsere Grundrechte. Für mich ist klar: Wir müssen Kinder online effektiv schützen und Strafverfolgung ermöglichen. Der Preis für diesen Schutz darf aber nicht der Verlust unserer Privatsphäre sein, denn dann verlieren wir letztendlich alle.
Die Position des Europäischen Parlaments, die im letzten Mandat eine breite Mehrheit aller Fraktionen erhielt, ist ein gangbarer Weg, der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt, die Vorbeugung ins Zentrum stellt und den Anwendungsbereich der Verordnung klar auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt. Plattformbetreiber müssen verpflichtet werden, ihre Dienste für Kinder sicher zu gestalten, ohne dass dabei alle Nutzenden unter Generalverdacht gestellt werden oder fehlerhaften automatisierten Filtern ausgesetzt werden.
Ich werde mich weiterhin für diese Position einsetzen und werde keinem Gesetzestext zustimmen, der zu einer allgemeinen Überwachung von Internetnutzenden oder zu einem Verbot oder einer Aufweichung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung führen würde.
Beste Grüße
Tiemo Wölken