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Als Partei haben wir in den letzten Jahren immer wieder die Forderungen von Opferverbänden unterstützt, beispielsweise wenn es um die Entschädigung von Zwangsumgesiedelten an der innerdeutschen Grenze ging

Sofern Sie als Betroffener eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) besitzen, sind für die Gewährung der Kapitalentschädigung ausschließlich die HHG-Behörden zuständig.

Opfer des SED-Regimes können künftig verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden leichter anerkennen lassen. Zudem wird ein bundesweiter Härtefallfonds für SED-Opfer eingerichtet.

Das 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist ein bedeutender Schritt zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Unterstützung der Betroffenen. Dieses Gesetz konnten wir am 30.01.2025 im Bundestag beschließen.

Ich bin zuversichtlich, dass sich eine neue Bundesregierung zügig des Themas erneut annimmt, denn in unserem Wahlprogramm heißt es dazu: