Frage von Thomas L. • 06.06.2025

Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Nach meiner Kenntnis bezieht sich „neu angeschafft“ auf die Perspektive des Unternehmens und schließt somit auch entgeltlich angeschaffte Gebrauchtwagen mit ein.
Sehr geehrter Herr L.
Diese Regelung zielt ausschließlich auf die Anschaffung von Neuwagen ab, um die Hersteller und damit den Automobilstandort Deutschland zu stärken.
Vereinfachung der Regelungen für das Anwohnerparken im Gewerbe und Abbau der bürokratischen Hürden für Firmenfahrzeuge