Antwort 16.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Es ist allgemein bekannt, dass Steuern wie die Tabaksteuer keinem Zweck zugeordnet sind, sondern dem Bundeshaushalt zufließen
Es ist allgemein bekannt, dass Steuern wie die Tabaksteuer keinem Zweck zugeordnet sind, sondern dem Bundeshaushalt zufließen
Hier finden Sie unsere Kritik an der aktuellen Reform der GKV: https://www.dielinkebt.de/themen/a-z/detailansicht/gkv-reform/.
Tabak ist im Gegensatz zu Zucker kein reguläres Alltagsprodukt, sondern ein nachweislich gesundheitsschädliches und suchtförderndes Produkt mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem. Deshalb halte ich eine andere steuerliche Bewertung auch für gut nachvollziehbar.

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