Antwort 08.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Ist die Leistung im Inland ausgeführt, unterliegt der Transfer von Profifußballern und anderen Spitzensportlern zwischen Sportvereinen grundsätzlich dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Ist die Leistung im Inland ausgeführt, unterliegt der Transfer von Profifußballern und anderen Spitzensportlern zwischen Sportvereinen grundsätzlich dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Gewalt ist grundsätzlich zu keiner Zeit zu tolerieren, nicht auf Volksfesten, nicht zu Silvester und auch nicht in Fußballstadien
Um den von Ihnen geschilderten, inakzeptablen Vorfällen entgegenzuwirken, müssen wir unsere Bundespolizei ertüchtigen
Die Summen, die heute für Fußballspieler gezahlt werden, haben für viele Menschen jede nachvollziehbare Größenordnung längst überschritten.