Frage von Wolfgang C. • 20.06.2023

Antwort von Daniel Freund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 10.11.2023
Zunächst möchte ich betonen, dass Pushbacks an den Außengrenzen der EU gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen.
Zunächst möchte ich betonen, dass Pushbacks an den Außengrenzen der EU gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen.
Für Oppositionelle, die vor politischer Verfolgung fliehen müssen, muss Europa ein Zufluchtsort sein.
Russische Staatsbürger können selbstverständlich Asyl in Deutschland beantragen.
Menschenrechte gelten für mich: WELTWEIT!!
Wir haben in der Europäischen Union (EU) klare Regeln für die Zuständigkeit im Asylrecht und für den Flüchtlingsschutz.