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Mit Blick auf die Rente hat die Alterssicherungskommission Empfehlungen vorgelegt, die auch Beamtinnen und Beamte sowie Abgeordnete betreffen. Die Empfehlungen sollen bis Ende des Jahres umgesetzt werden.
Die Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern beruhen darauf, dass Beamte nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Ein Entzug von Ruhegehaltsansprüchen kann daher nicht allein aufgrund politischer Bewertungen erfolgen, sondern setzt klare gesetzliche Voraussetzungen und belastbare Nachweise voraus.
Lehrerinnen und Lehrer erfüllen eine elementar wichtige Funktion in unserer Gesellschaft, gerade auch – wie Sie richtig schreiben – durch die Vermittlung demokratischer Werte. Ich bin allerdings nicht überzeugt, dass angestellte Lehrerinnen und Lehrer diese Funktion grundsätzlich weniger gut ausfüllen.