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Dass die Aktivrente nicht auch für Beamte gelten soll, die über die Regelaltersgrenze im Beamtenverhältnis weiterarbeiten, hat vor allem systemische Gründe. Beamte sind nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und haben keine voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Grundvoraussetzung der Aktivrente ist. Beamte erhalten eine Pension, die vollständig vom Staat finanziert wird.
Die Europäische Union (EU) kann nicht einzelne Artikel aus den Verfassungen der Nationalstaaten abschaffen.
Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.