Antwort 15.06.2026 von Johannes Schätzl SPD
Mieterinnen und Mieter dürfen beim Glasfaserausbau nicht daran scheitern, dass Eigentümer den Ausbau im Gebäude verzögern oder blockieren.
Mieterinnen und Mieter dürfen beim Glasfaserausbau nicht daran scheitern, dass Eigentümer den Ausbau im Gebäude verzögern oder blockieren.
Das GModG bedeutet mehr Flexibilität aber auch mehr Risiko. Wir konnten in einigen Bereichen nachsteuern und halten klar an unserer Klimazielen fest.
Um möglichst schnell für Klarheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit zu sorgen, hat die Bundesregierung nun das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt.