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Musikunterricht ist ein wichtiger Beitrag zur kulturellen Bildung, deswegen keine Verteuerung! Der Bundesrat hat daher die Bundesregierung gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Bildungsleistungen möglichst nicht durch die Umsatzsteuer verteuert werden


Grundsätzlich ist es für mich entscheidend, dass die Arbeit der Musiklehrer oder anderen Berufsgruppen fortgeführt werden kann, ohne hier Konflikte mit der Scheinselbstständigkeit o.ä. einzugehen. Aufgrund der differenzierten Organisationsstruktur der Musikschulen, bieten sich vor Ort auch Kooperationen mit Kreismusikschulen an, um hier Ressourcen zu bündeln.

Der Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist sehr bewusst, welche Auswirkungen das „Herrenberg-Urteil“ auf die freischaffenden Künstler*innen haben kann.