Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Ali S. • 28.04.2025
Antwort von Hakan Demir SPD • 15.07.2025 Um Menschen, die aus einer Duldung heraus eine Ausbildung zu beginnen, einen regulären Aufenthaltstitel zu ermöglichen und damit auch die Anrechnung des Aufenthalts für eine mögliche spätere Einbürgerung oder einen Wechsel in die Niederlassungserlaubnis sicherzustellen, haben wir in der Zeit der Ampel-Regierung den neuen Aufenthaltstitel § 16g Aufenthaltsgesetz geschaffen.
Frage von Ali S. • 28.04.2025
Antwort von Anja Weisgerber CSU • 16.06.2025 Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, für gut integrierte Geduldete mit längerem Aufenthalt, gesichertem Lebensunterhalt und geklärter Identität einen befristeten Aufenthaltstitel zu schaffen, der neue Perspektiven eröffnen soll.
Frage von Ali S. • 22.04.2025
Antwort von Hakan Demir SPD • 23.04.2025 Die verkürzten Fristen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte gelten bei ehemaligen Geduldeten nicht. Für Sie kommt also die Beantragung der Niederlassungserlaubnis nach den regulären Voraussetzungen (nachzulesen in § 9 des Aufenthaltsgesetzes) in Frage.
Frage von Joachim S. • 26.03.2025
Antwort von Henri Schmidt CDU • 27.03.2025 Ich setze mich für eine bessere Anerkennung beruflicher Abschlüsse in der BLV ein. Ziel ist eine transparente Bewertung nach Kompetenzen.
Frage von Ahmad A. • 24.03.2025
Antwort von Hakan Demir SPD • 24.03.2025 Leider ist es weiterhin so, dass die Einbürgerung aus einem Aufenthaltstitel als Azubi nicht möglich ist.
Frage von Mustafa D. • 05.03.2025
Antwort von Hakan Demir SPD • 19.03.2025 Wenn das Auszubildendengehalt nicht ausreicht, ist es möglich, dass ergänzend Bürgergeld bezogen werden muss. Damit ist die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erst einmal ausgeschlossen. Hierfür müssten Sie abwarten, bis Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung Ihren Lebensunterhalt selbstständig decken können. Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.