Antwort 26.05.2026 von Beatrix von Storch AfD
Das besondere Treueverhältnis zwischen Staat und Beamten und die erworbenen Ansprüche auf Pensionen sind rechtlich geschützt.
Das besondere Treueverhältnis zwischen Staat und Beamten und die erworbenen Ansprüche auf Pensionen sind rechtlich geschützt.
Die Kritik besteht aktuell darin, dass bei der Gründung einer neuen transatlantischen Holdinggesellschaft die staatlichen Anteile verwässert werden und unter die kritische Schwelle von 25 Prozent sinken könnten. Als SPD-Fraktion haben wir diesen Punkt genau im Auge.
die Initiative „Made for Germany“ informiert auf ihrer Website über aktuelle Entwicklungen und Positionen.
Umverteilungen von unten nach oben gefährden den sozialen Frieden in diesem Land und dürfen nicht im großen Stil mit kanzlergestützten Initiativen stattfinden.
Wir werden die Sache überprüfen lassen.