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Ob es in einzelnen konkreten Fällen zu Anzeigen oder Verurteilungen kam, lässt sich nicht pauschal sagen – dies hängt davon ab, ob betroffene Personen Anzeige erstattet haben, welche Beweise vorlagen und wie die Ermittlungsbehörden den Fall bewertet haben
Protest halte ich für eine legitime Form der Meinungsäußerung so lange er auf dem Boden der geltenden Gesetze bleibt. Extreme lehne ich ab.
Um die mit solchen Aktionen verbundenen Straftaten noch besser verfolgen zu können, verschärfen wir das Luftsicherheitsgesetz. Bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen drohen künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.