
Antwort ausstehend von Ayhan Sabah parteilos

Unser Wahlrecht ist so konstruiert, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Und dies hat auch durchaus seine Berechtigung.
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Ich würde mich für drei zentrale Themen einsetzen:
Nachdem Frau Mortler in das Europaparlament gewechselt ist, blieb das Mandat in Berlin unbesetzt. Ich habe mich sowohl 2021 als auch 2025 als Nachfolger aufstellen lassen und beide Male die Wahl - mit großem Abstand - gewonnen.