Frage von Rainer Z. • 06.10.2024

Antwort ausstehend von Mario Voigt CDU
Die Koalition aus SPD, FDP und den Grünen hat die geplante Aufhebung der Regelung im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) fest verankert. Damit können Anleger rückwirkend bis zur Einführung der Regelung im Jahr 2020 ihre Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt verrechnen.
Das Recht auf analoges Leben könnte ähnlich wie das Recht auf das Bargeld verfassungsmäßig verankert werden.
ich begrüße wie so viele das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und teile die Kritik an der derzeitigen Regelung.