Frage von Felix S. • 15.04.2025

Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
Die Vorrechte und Titel des Adels wurden bereits mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 abgeschafft.
Gesetzlich wurden alle Privilegien, Rechte und Titeln mit der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 abgeschafft.
Mit der Verfassung des Deutschen Reiches wurden die Standesunterschiede abgeschafft und die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz festgeschrieben.
Frühere Adelsbezeichnungen sind heute lediglich noch Namensbestandteil. Damit sind die angeregten namensrechtlichen Sonderregelungen, die an eine Standeszugehörigkeit anknüpfen, ausgeschlossen.
Juristisch gibt es seitdem keinen deutschen Adelsstand mehr. Die Namensübertragung ist damit nicht relevant.