
Daher haben wir noch vor Weihnachten, am 18.12.2024, einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Familienrechts auf Basis der bereits existierenden Referentenentwürfe vorgelegt.
Daher haben wir noch vor Weihnachten, am 18.12.2024, einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Familienrechts auf Basis der bereits existierenden Referentenentwürfe vorgelegt.
Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Sie umfasst neben dem Recht bereits nach derzeitiger Gesetzeslage ausdrücklich auch die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge besteht aus der Personen- und der Vermögenssorge. Dabei geht es vor allem darum, Entscheidungen für das Kind zu treffen, seine Rechte zu schützen und durchzusetzen sowie das Kind zu vertreten.
Als Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, die Reformvorhaben in der neuen Legislaturperiode zügig umzusetzen
Die Gerichtskosten in Familiensachen, insbesondere in Verfahren vor dem Familiengericht, werden oft hälftig zwischen den Parteien geteilt. Dies hat den Hintergrund, dass in familienrechtlichen Angelegenheiten beide Parteien gleichermaßen in das Verfahren involviert sind und es sich meist um eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse handelt.