Antwort 19.02.2026 von Jan Wenzel Schmidt AfD
So lange im laufenden Arbeitsverhältnis solche Äußerungen nicht fallen, ist kein Handlungsbedarf nötig.
So lange im laufenden Arbeitsverhältnis solche Äußerungen nicht fallen, ist kein Handlungsbedarf nötig.
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
"Rechtsextremismus" wird vor allem von CDU-, CSU- und SPD-geführten Innenministerien und deren untergeordneten Verfassungsschutzämtern definiert.