Antwort 06.04.2023 von Jan Kürschner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei einer Unterschlagung von Beweismitteln wäre die Staatsanwaltschaft zuständig, sofern es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Es gibt auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung.
Bei einer Unterschlagung von Beweismitteln wäre die Staatsanwaltschaft zuständig, sofern es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Es gibt auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung.
Ein starker Sozialstaat, die Umverteilung von Geld und Ressourcen sowie eine Regulierung des Marktes sind für mich wichtige Errungenschaften, für deren Ausweitung ich mich weiter einsetzen werde.
Auf Landesebene stehen alle Länder gerade vor großen finanziellen Herausforderungen, da mit dem Koalitionsvertrag im Bund von einer deutlichen Erhöhung der Mittel für den öffentlichen Verkehr ausgegangen wurde, die jetzt nicht kommt.
Wenn du Lust und Interesse hast, kannst du mich gern mal einen Tag in Kiel begleiten und wir können uns persönlich austauschen.