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Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage und unter Berücksichtigung der regionalisierten November-Steuerschätzung, die auf ein Fehlen von mindestens 494 Millionen Euro im Haushalt 2024 hinweist, sind aktuell keine weiteren Sonderzahlungen denkbar.
Über die Inflationsprämie für Versorgungsempfänger aus Mecklenburg-Vorpommern wird mit der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder entschieden.
Alle betreffenden Regelungen im Arbeits- und Rentenrecht sind Bundesangelegenheit. Bitte wenden Sie sich gerne an die Bundesregierung.
Ein entsprechender Antrag (Drucksache 2018/15) wurde dem Bundesrat am 12.05.2015 vom Land Schleswig-Holstein zur Entschließung vorgelegt.
Leider tut sich auf Bundesebene hierzu derzeit wenig. M. E. liegt dies u. a. daran, dass sich die Bundesländer weiterhin nicht einig sind.