Antwort 25.01.2024 von Hauke Hansen CDU
Die Ausrede, dass die Menschen mit der Wahl der AfD nur ihren Protest zum Ausdruck bringen, gilt nicht mehr. Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine extremistische Partei handelt.
Die Ausrede, dass die Menschen mit der Wahl der AfD nur ihren Protest zum Ausdruck bringen, gilt nicht mehr. Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine extremistische Partei handelt.
Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine Partei handelt, die bereits in drei Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist.
Verbot, sobald die Voraussetzungen vorliegen
Ein Verbotsverfahren macht nur dann Sinn, wenn ein Erfolg gesichert ist und darf nicht alleinige Antwort sein. Es braucht vielmehr demokratischen Widerstand.
Konkret zu Ihrer Frage nach einer Prüfung eines Parteienverbots in Bezug auf die AfD bin ich allerdings eher zurückhaltend.