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Eine klug ausgestaltete Zuckerabgabe kann daher ein Instrument sein, um Anreize für Hersteller zu schaffen, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu reduzieren und gleichzeitig das Bewusstsein für eine gesündere Ernährung zu stärken.
Um eine wirklich sichere rechtliche Basis für eine Nachzahlung zu haben, plädiere ich dafür, auf ein endgültiges Urteil aus Karlsruhe zu warten – auch wenn ich spätestens seit der jüngsten Entscheidung davon ausgehe, dass es deutlich im Sinne der Bediensteten ausgehen wird. Bis dahin muss die Landesregierung ihre Arbeit machen und eine vernünftige Neuaufstellung der Besoldungsstruktur auf den Weg bringen, damit eine solche Situation gar nicht erst wieder entsteht.
Zu Ihrer Frage: Eine zentrale digitale Plattform auf Landesebene in Schleswig-Holstein, über die Bürger*innen gezielt Vorschläge zum Bürokratieabbau einbringen können, ist mir aktuell nicht bekannt. Auf Bundesebene gibt es jedoch das Beteiligungsportal „einfach machen“, über das Hinweise und Ideen eingebracht werden können:
https://einfach-machen.gov.de/