Antwort 20.08.2026 von Daniela Kuge CDU
Für die Anordnung von Maßnahmen im Straßenverkehr ist grundsätzlich die zuständige Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise der jeweilige Straßenbaulastträger verantwortlich. Als Abgeordnete kann ich eine solche Maßnahme nicht unmittelbar selbst anordnen. Ich kann aber bei den zuständigen Stellen nachfragen und darauf hinwirken, dass die Situation überprüft wird.
