Antwort 13.11.2025 von Stephan Toscani CDU
Bitte schreiben Sie mir direkt per E-Mail an s.toscani@cdu-fraktion-saar.de, damit ich individuell auf Ihr Anliegen eingehen kann.
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Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Wir halten diesen Grundsatz – gerade wenn, fast jedes 2. Unternehmen den Fachkräftemangel als größtes Geschäftsrisiko nennt – für wenig zielführend.
Es gibt dringend Reformbedarf des Krankenversicherungssystems. Dies muss auch Beamt:innen beinhalten. Sie sollen leichter Mitglied der GKV werden können.
Das Jurastudium an der Universität des Saarlandes ist weiterhin auf den Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung ausgerichtet.