Antwort 21.05.2024 von Tobias Hans CDU
das von Ihnen angesprochene Gesetzesvorhaben ist bislang durch die Bundesregierung nicht zur parlamentarischen Beratung eingebracht und betrifft überdies die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages.
das von Ihnen angesprochene Gesetzesvorhaben ist bislang durch die Bundesregierung nicht zur parlamentarischen Beratung eingebracht und betrifft überdies die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages.
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Im Saarland wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Anpassungen der Besoldungsgesetze bereits umgesetzt.

Das Saarland sieht nach wie vor einige Verbesserungsansätze für das Cannabisgesetz.