Antwort 20.02.2023 von Christian Baldauf CDU
die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages sind bereits gegenwärtig dazu verpflichtet veröffentlichungspflichtige Angaben offen zu legen. Dies tun die Abgeordneten auch – mich eingeschlossen
die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages sind bereits gegenwärtig dazu verpflichtet veröffentlichungspflichtige Angaben offen zu legen. Dies tun die Abgeordneten auch – mich eingeschlossen
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz, aber auch in den anderen Bundesländern, weiterhin auf den versprochenen Zuschuss für die nicht leitungsgebundenen Brennstoffe warten müssen.
Bisher gibt es lediglich zwischen Bund und Land bis heute noch keine Vereinbarung. Es existiert bisher nur der Beschluss des Deutschen Bundestages.
Zu unterscheiden sind auf der einen Seite der Hebesatz der Grundsteuer B, der im Stadt- oder Gemeinderat entschieden wird