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Klarer Bruch des Völkerrechts
Uns gehen die Möglichkeiten zur Einschränkung des privaten Böllerns nicht weit genug. Deswegen streben wir als GRÜNE in dem o.g. Papier eine Ausweitung von § 24 der 1. SprengV an, damit Kommunen nicht nur in den bisherigen Fällen, sondern eng angepasst an den regionalen Gegebenheiten, das Silvesterfeuerwerk regeln können. Die Bundesverordnung kann jedoch nur das zuständige Bundesministerium - in diesem Fall Bundesinnenminister Dobrindt - ändern.
Gerne und mit Überzeugung habe ich die Initiative der Stadt Mainz, des Fördervereins Wildpark Mainz-Gonsenheim e.V. und des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e.V. "Danke, dass Sie hier nicht böllern" unterstützt. Weitergehende Regelungen, insbesondere größere Verbotszonen bedürfen der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Dafür werde ich mich einsetzen.
Der LBM hat mir mitgeteilt, dass der schlimmste Bauabschnitt zwischen Hömberg und Zimmerschied in Planung ist. Ich mache weiter Druck, dass auch der restliche Abschnitt zeitnah in die Umsetzung kommt und verspreche Ihnen, an der Angelegenheit dranzubleiben.