Frage von Bernhard Z. • 30.05.2020

Antwort ausstehend von Sylvia Groß AfD
(...) Mit den Verordnungen zur Neu- und Wiederaufnahme von pflegebedürftigen Menschen in der Fassung vom 20. Mai 2020 hat die Landesregierung es wieder ermöglicht, dass Angehörige ihrepflegebedürftigen Angehörigen in den Einrichtungen besuchen (...)
(...) Mit den Verordnungen zur Neu- und Wiederaufnahme von pflegebedürftigen Menschen in der Fassung vom 20. Mai 2020 hat die Landesregierung es wieder ermöglicht, dass Angehörige ihrepflegebedürftigen Angehörigen in den Einrichtungen besuchen (...)
Eine große Zahl der uns erreichenden Petitionen ist durchaus KEINE Beschwerde, sondern vielmehr ganz in Ihrem Sinne sind es Anregungen oder auch Vorschläge für mögliche Gesetzesänderungen.