Frage von Florian N. • 19.10.2022

Antwort ausstehend von Florian Braun CDU
Es gibt inhaltliche Anforderungen, die im Rahmen einer Verbeamtung geprüft werden, und im wie hier möglicherweise vorliegenden Falle einer Ablehnung nach meinem Kenntnisstand auch eine Begründung seitens der jeweiligen Bezirksregierung.
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.