Frage von T. H. • 02.02.2023

Antwort von Raphael Tigges CDU • 02.02.2023
Für die Regelung der Kinderkrankentage ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
Für die Regelung der Kinderkrankentage ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
Für die Regelung der Kinderkrankentage ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".
Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".
Ich habe sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbeitrag (diesen jedoch nicht in voller Höhe) in Anspruch genommen.