Antwort 15.11.2023 von Jochen Ott SPD
Die fortschreitende Radikalisierung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst, die AfD-Bundespartei bereits im Jahr 2021 als „Verdachtsfall“ einzustufen und unter Beobachtung zu stellen.
Die fortschreitende Radikalisierung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst, die AfD-Bundespartei bereits im Jahr 2021 als „Verdachtsfall“ einzustufen und unter Beobachtung zu stellen.
Obwohl sich die AfD in den vergangenen Jahren radikalisiert hat und in Umfragen gegenwärtig hohe Zustimmungswerte verzeichnet, halte ich die Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren für nicht zielführend
Die SPD teilt Ihre Sorgen und setzt sich intensiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien ein
Als Parlament können und sollten wir auch nicht ein solches Verbot aussprechen dürfen.