Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Oliver Krauß
Antwort 15.02.2024 von Oliver Krauß CDU

Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Portrait von Berivan Aymaz
Antwort ausstehend von Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alexander Baer
Antwort 23.01.2024 von Alexander Baer SPD

Es ist aus guten Gründen im Grundgesetz verankert. Falls die Verfassungsorgane zu dem Schluss kommen sollten, dass die AfD oder eine andere Partei verfassungsfeindlich handelt, ist es deren Pflicht, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.

Jochen Ott
Antwort 07.02.2024 von Jochen Ott SPD

Ich bin daher der Auffassung, dass alle Maßnahmen, die zu einer wirksamen Bekämpfung der AfD beitragen können, ernsthaft erwogen werden müssen.